Wenige Angaben, kein Anruf nötig – Ihr Richtpreis erscheint sofort, der Festpreis kommt schriftlich.
Ein Komplettpreis für Material und Montage – nach Ihrer Fläche berechnet.
Kein Vertrag am Küchentisch: Sie bekommen den Festpreis schriftlich und entscheiden in Ruhe.
Wenige Angaben im Rechner – Ihr Richtpreis erscheint sofort nach dem Absenden.
Foto schicken oder Vor-Ort-Termin – wir prüfen Estrich, Stärke und Belag.
Innerhalb von 24 Stunden – ohne Nachforderungen, mit klarem Leistungsumfang.
Fräsen, Rohre, Dichtheitsprüfung – Spachteln und Ausgleichen auf Wunsch. Sie bleiben zuhause.
Dichtheitsprüfung, Aufheizprotokoll und Rechnung mit Lohnkosten.
Für die reine Nachrüstung gibt es keinen Zuschuss „auf die Fußbodenheizung“, aber drei Wege, die sich gegenseitig ausschließen.
„Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen“ bei System-Vorlauf ≤ 35 °C; Heizungsanlage älter als 2 Jahre; hydraulischer Abgleich; Antrag vor dem Auftrag.
7 % + 7 % + 6 % der Kosten über drei Jahre, max. 40.000 € je Objekt. Gebäude älter als 10 Jahre, selbst genutzt, Bescheinigung nach amtlichem Muster.
Max. 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr; Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisung. Ab 2027 laut Regierungsentwurf voraussichtlich 15 % / 900 €.
Wird zeitgleich eine förderfähige Heizung eingebaut, gehört die Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme in den KfW-Antrag des Heizungsbauers. Der Kostendeckel von 28.000 € gilt für Heizung und Fußbodenheizung zusammen – oft bleibt für die Fußbodenheizung wenig übrig. Dann sind BAFA oder § 35c meist der bessere Weg.
Quellen: BAFA Heizungsoptimierung · KfW Merkblatt 458 (gültig ab 21.07.2026) · § 35c EStG · BR-Drs. 507/26
Die wichtigsten Antworten rund um Richtpreis, Festpreis und Förderung – direkt und ehrlich.
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