Förderung · Fräswärme

Fußbodenheizung nachrüsten –
bis zu 35 % Förderung sichern.

KfW, BAFA und §35a EStG machen Ihre neue Fußbodenheizung in NRW deutlich günstiger. Wir informieren Sie kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt.

Kostenlose Förderberatung · Alle Unterlagen von uns · Kein Aufwand für Sie
500+
Abgeschlossene Projekte
1–3
Tage Montagezeit
4,9
Google-Bewertung
100 %
Festpreisgarantie
Förderprogramme

Diese Förderungen sind für Sie möglich

Je nach Ihrer Situation können Sie mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen – das senkt Ihre Nettokosten erheblich.

KfW · BEG Einzelmaßnahme
35 %

KfW-Förderung für Fußbodenheizung

Die KfW fördert die Heizungsoptimierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Fußbodenheizung ist eine anerkannte Effizienzmaßnahme.

Bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
Besonders stark bei Kombination mit Wärmepumpe
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Zugelassener Energieberater erforderlich
Antrag über: kfw.de · Programm 458 (Heizungsförderung)
BAFA · BEG Einzelmaßnahme
35 %

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung

Das BAFA fördert ebenfalls Heizungsoptimierungsmaßnahmen – alternativ oder ergänzend zur KfW-Förderung. Die nachträgliche Fußbodenheizung ist als Optimierung der Wärmeverteilung anerkannt.

Bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
Optimierung der Wärmeverteilung anerkannt
Kombinierbar mit anderen Maßnahmen
Antrag ebenfalls vor Maßnahmenbeginn
Antrag über: bafa.de · Bundesförderung effiziente Gebäude

§ 35a EStG –
Steuer direkt sparen.

Unabhängig von KfW und BAFA können Sie 20 % der Lohnkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – nicht nur von der Bemessungsgrundlage, sondern Euro für Euro von der Steuer.

Voraussetzung: Zahlung per Überweisung und eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten. Beides stellen wir Ihnen selbstverständlich aus.

20 % der Lohnkosten absetzbar
Direkt von der Steuerschuld – nicht nur von der Bemessungsgrundlage.
Maximal 1.200 € pro Jahr
Als haushaltsnahe Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG.
Kombinierbar mit KfW / BAFA
Solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt.
Wir stellen korrekte Rechnung aus
Mit ausgewiesenen Lohnkosten – genau so wie das Finanzamt es braucht.
Unterlagen & Dokumente

Was Sie für die Förderung brauchen

Wir stellen Ihnen alle Unterlagen aus, die von uns kommen können – transparent und vollständig.

Druckprüfungsprotokoll

10 bar Prüfdruck über 30 Min. – normgerecht nach DIN EN 1264. Pflichtdokument für Förderanträge und Versicherungsschutz.

Wir stellen aus ✓

Verlegepläne

Maßstabsgerechte Zeichnungen aller Heizkreise – für Förderantrag, Versicherung und Immobilienverkauf.

Wir stellen aus ✓

Aufheizprotokoll

Dokumentierter Erstbetrieb nach DIN EN 1264 – schützt den Estrich und ist Bestandteil der vollständigen Übergabe.

Wir stellen aus ✓

Rechnung mit Lohnkosten

Korrekte Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten – notwendig für § 35a EStG Steuerabzug und Förderanträge.

Wir stellen aus ✓

Fachunternehmererklärung

Wird von unserem Heizungsbauer-Partner ausgestellt, der den Anschluss an Ihre Heizungsanlage vornimmt.

Über unseren Partner ✓

Energieberater (EEE)

Für KfW/BAFA-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch einen zertifizierten Berater.

Auf Empfehlung →
So läuft es ab

Förderung beantragen – Schritt für Schritt

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. So läuft der gesamte Prozess ab:

1

Kostenlose Beratung

Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist und was Sie dafür brauchen.

2

Energieberater beauftragen

Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet den Antrag – auf Wunsch empfehlen wir einen.

3

Antrag stellen

Antrag bei KfW oder BAFA stellen – vor Beginn der Maßnahme. Erst nach Bewilligung starten.

4

Wir installieren

Nach Förderzusage fräsen und verlegen wir – mit vollständiger DIN EN 1264 Dokumentation.

Förderung abrufen

Alle Unterlagen einreichen – Förderung wird ausgezahlt. Steuerabzug im nächsten Jahr geltend machen.

Wichtig: Antrag vor Beginn stellen

Der Förderantrag bei KfW oder BAFA muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Wer erst nach der Montage einen Antrag stellt, verliert den Förderanspruch. Sprechen Sie uns rechtzeitig an – wir koordinieren den gesamten Ablauf mit Ihnen.

Häufige Fragen zur Förderung

Noch Fragen?

Die wichtigsten Antworten zur Förderung Ihrer Fußbodenheizung – direkt und ehrlich.

Alle Fragen im FAQ

Förderberatung – kostenlos

Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist und was Sie dafür brauchen.

Kostenlose Förderberatung
Alle Unterlagen von uns
Partner für Fachunternehmererklärung
Verbindlicher Festpreis
Jetzt kostenlos beraten lassen +49 15679 776245
Mo–Fr 7–18 Uhr · Sa 8–14 Uhr
Jetzt starten

Förderung sichern – bevor Sie starten

Kostenlose Beratung · Alle Unterlagen inklusive · Bis zu 35 % + §35a EStG

Mo–Fr 7–18 Uhr · Sa 8–14 Uhr