KfW, BAFA und §35a EStG machen Ihre neue Fußbodenheizung in NRW deutlich günstiger. Wir informieren Sie kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt.
Je nach Ihrer Situation können Sie mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen – das senkt Ihre Nettokosten erheblich.
Die KfW fördert die Heizungsoptimierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Fußbodenheizung ist eine anerkannte Effizienzmaßnahme.
Das BAFA fördert ebenfalls Heizungsoptimierungsmaßnahmen – alternativ oder ergänzend zur KfW-Förderung. Die nachträgliche Fußbodenheizung ist als Optimierung der Wärmeverteilung anerkannt.
Unabhängig von KfW und BAFA können Sie 20 % der Lohnkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – nicht nur von der Bemessungsgrundlage, sondern Euro für Euro von der Steuer.
Voraussetzung: Zahlung per Überweisung und eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten. Beides stellen wir Ihnen selbstverständlich aus.
Wir stellen Ihnen alle Unterlagen aus, die von uns kommen können – transparent und vollständig.
10 bar Prüfdruck über 30 Min. – normgerecht nach DIN EN 1264. Pflichtdokument für Förderanträge und Versicherungsschutz.
Maßstabsgerechte Zeichnungen aller Heizkreise – für Förderantrag, Versicherung und Immobilienverkauf.
Dokumentierter Erstbetrieb nach DIN EN 1264 – schützt den Estrich und ist Bestandteil der vollständigen Übergabe.
Korrekte Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten – notwendig für § 35a EStG Steuerabzug und Förderanträge.
Wird von unserem Heizungsbauer-Partner ausgestellt, der den Anschluss an Ihre Heizungsanlage vornimmt.
Für KfW/BAFA-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch einen zertifizierten Berater.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. So läuft der gesamte Prozess ab:
Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist und was Sie dafür brauchen.
Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet den Antrag – auf Wunsch empfehlen wir einen.
Antrag bei KfW oder BAFA stellen – vor Beginn der Maßnahme. Erst nach Bewilligung starten.
Nach Förderzusage fräsen und verlegen wir – mit vollständiger DIN EN 1264 Dokumentation.
Alle Unterlagen einreichen – Förderung wird ausgezahlt. Steuerabzug im nächsten Jahr geltend machen.
Der Förderantrag bei KfW oder BAFA muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Wer erst nach der Montage einen Antrag stellt, verliert den Förderanspruch. Sprechen Sie uns rechtzeitig an – wir koordinieren den gesamten Ablauf mit Ihnen.
Die wichtigsten Antworten zur Förderung Ihrer Fußbodenheizung – direkt und ehrlich.
Kostenlose Beratung · Alle Unterlagen inklusive · Bis zu 35 % + §35a EStG